Pressemitteilung vom 02.01.2024:
Pressemitteilung der Bürgerinitiative Eichelhardt
Nach Bekanntwerden der Pläne der verantwortlichen Stellen, im Außenbereich von Isert an
der B 256 eine Gemeinschaftsunterkunft für mehr als 40 Asylbegehrende Männer im Alter
von 20 – 40 Jahren in Container-Bauweise zu errichten und zu betreiben, hat sich nach der
Bürgerversammlung vom 29.11.2023 eine Bürgerinitiative gegründet.
Für den 19.12. und 21.12.2023 hatte die Bürgerinitiative zu 2 Einwohnerversammlungen für
Einwohner der Ortsgemeinden Isert, Eichelhardt, Idelberg, Racksen mit Nassen und
Volkerzen geladen. Bei diesen Versammlungen wurden den zahlreich erschienenen
interessierten Bürgern zunächst Informationen aus der Vesammlung vom 29.11.2023
gegeben und anschließend rechtliche Aspekte der Unterbringung von Asylbegehrenden an
diesem Standort erläutert. Danach hatten die Einwohner die Möglichkeit, ihre Gedanken zu
diesem Projekt frei zu äußern und Anregungen für die Zielsetzung der Bürgerinitiative zu
geben. Bei beiden Versammlungen sprach sich die Bürgerinitiative erneut klar gegen Rechts
aus und plädierte für eine verantwortungsbewusste Integration, die sie hier leider nicht
gegeben sieht. Ausdrücklich wurde seitens der Bürgerinitiative die Kooperationsbereitschaft
mit den Ortsgemeindebürgermeistern und –räten betont und angeboten.
Da im Vorfeld der Versammlungen von interessierten Bürgern der Wunsch an die
Bürgerinitiative herangetragen worden war, die Versammlungen als geschlossene
Gesellschaft für die Einwohner der betreffenden Ortsgemeinden zu veranstalten, hat die
Bürgerinitiative diesem Wunsch entsprochen. Die zuvor eingeladenen Pressevertreter von
AK-Kurier, SWR und Rheinzeitung wurden hierfür um Verständnis gebeten und die
Übermittlung dieser Pressemitteilung angekündigt.
Ziel der Bürgerinitiative ist, die Aufmerksamkeit der verantwortlichen Stellen auf 2 nach
Auffassung der Bürgerinitiative kritische Aspekte zu lenken, die eindeutig für die fehlende
Eignung des betreffenden Standorts für diese geplante Gemeinschaftsunterkunft sprechen:
- Menschenwürdige Unterbringung
Die Unterbringung der Asylbegehrenden an diesem Standort widerspricht nach Auffassung
der Bürgerinitiative in vielfacher Hinsicht den Mindestanforderungen, die an eine
menschenwürdige Unterbringung der Asylbegehrenden zu stellen sind und kann daher nur
als menschenunwürdig eingestuft werden. Missachtet werden in besonderer Weise die vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit (BMFSFJ)
mit Unicef und anderen Partnern erarbeiteten Mindeststandards zum Schutz von
geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
(https://www.bmfsfj.de/resource/blob/117472/7b4cb6a1c8395449cc26a51f407436d8/mind
eststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenftendata.
pdf).
Zu diesen Mindeststandards gehören neben der Selbstverständlichkeit gesunder
Wohnverhältnisse auch und gerade menschenwürdige, schützende und fördernde
Rahmenbedingungen sowie die Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit
Traumastörungen, beispielsweise aus Kriegsgebieten geflohene Menschen. Sämtliche
Aspekte können an dem geplanten Standort nicht geboten werden.
Auch die von dem deutschen Institut für Menschenrechte formulierten Empfehlungen an die
Länder, Kommunen und den Bund für die Umsetzung der menschenrechtlichen
Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen werden nicht eingehalten.
(https://www.institut-fuermenschenrechte.
de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Policy_Paper_26_Menschenrechtlic
he_Verpflichtungen_bei_der_Unterbringung_von_Fluechtlingen_01.pdf ).
Das Institut für Menschenrechte spricht sich ausdrücklich dafür aus, Aufnahme- oder
Gemeinschaftsunterkünfte nicht an Orten ohne vorhandene Infrastruktur einzurichten.
Die mehr als 40 Asylbegehrenden in Isert ohne weitere Betreuung durch Behörden sich
selbst zu überlassen, ist unzumutbar und unverantwortlich. Diese Art der
menschenunwürdigen Unterbringung birgt zudem ein nicht zu unterschätzendes
Konfliktpotential, das sowohl für Bewohner als auch Anwohner zu Gefährdungen führen
kann. - Zuteilung
Hinzu kommt nach Auffassung der Bürgerinitiative die Problematik der fehlenden
Anwendung von Zuteilungsschlüsseln wie dem Königsteiner Schlüssel für die Zuteilung von
Asylbegehrenden bis zur Ebene der Ortsgemeinden. Das führt zu einer dramatischen
Überforderung kleiner und bevölkerungsarmer Ortsgemeinden im Hinblick auf die
Integration von Asylbegehrenden, wenn wie im Fall von Isert mehr als 40 Asylbegehrende
einer Ortsgemeinde von 110 Einwohnern zugeordnet werden. Integration bzw. Betreuung
auch durch die Bevölkerung vor Ort kann nur bei Berücksichtigung von
Zumutbarkeitsgrenzen im Verhältnis von Asylbegehrenden zu Bevölkerungszahl geleistet
werden.
Zur Information: Bei der Verteilung der Asylbegehrenden vom Bund auf die Länder wird
nach den Vorschriften des Asylgesetzes der Königsteiner Schlüssel angewendet. Dieser
definiert die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Zuteilung der Asylbegehrenden nach
der Leistungsfähigkeit der einzelnen Bundesländer. Er berücksichtigt zu 2/3 die durch die
Steuereinnahmen definierte Finanzkraft des Landes, zu 1/3 die Bevölkerungszahl. Für die
Verteilung im Landesinnern sind die Länder verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gibt es – im
Gegensatz beispielsweise zu Nordrhein-Westfalen – keine gesetzliche Regelung eines
Zuteilungsschlüssels auf die Kommunen. Es wird nach Auskunft der Behörden ausschließlich
die Bevölkerungszahl als Zuteilungsschlüssel berücksichtigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Kommunen bleibt im Gegensatz zum Königsteiner Schlüssel unberücksichtigt. Die
Verteilung auf die Ortsgemeinden folgt keinem Zuteilungsschlüssel.
In diesem Sinn hat die Bürgerinitiative eine an den Landrat, Kreistag und den
Verbandsgemeindebürgermeister gerichtete Petition der Einwohner der Ortsgemeinden
Eichelhardt, Isert, Idelberg, Racksen mit Nassen und Volkerzen erarbeitet, mit der folgende
Forderungen gestellt werden:
- Prüfung und Feststellung, dass die Örtlichkeit Gemarkung Isert Flur 4 Flurstück
201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch
Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise
ungeeignet ist
und - Anwendung eines die Zumutbarkeit definierenden Zuteilungsschlüssels (z.B.
Königsteiner Schlüssel) bis zur Ebene der Ortsgemeinden.
Anlässlich der Einwohnerversammlungen haben bereits zahlreiche Einwohner die Petition
mit ihrer Unterschrift unterstützt. Interessierte Bürger, die bisher die Petition noch nicht
unterzeichnet haben, können sich an die Bürgerinitiative wenden unter www.buerger-eh.de
oder sich an der Online-Petition beteiligen unter
https://www.change.org/p/stoppen-der-menschenunw%C3%BCrdigen-unterbringung-von-asylbegehrenden
- Prüfung und Feststellung, dass die Örtlichkeit Gemarkung Isert Flur 4 Flurstück