Pressemitteilung vom 02.01.2024:

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Eichelhardt

Nach Bekanntwerden der Pläne der verantwortlichen Stellen, im Außenbereich von Isert an
der B 256 eine Gemeinschaftsunterkunft für mehr als 40 Asylbegehrende Männer im Alter
von 20 – 40 Jahren in Container-Bauweise zu errichten und zu betreiben, hat sich nach der
Bürgerversammlung vom 29.11.2023 eine Bürgerinitiative gegründet.

Für den 19.12. und 21.12.2023 hatte die Bürgerinitiative zu 2 Einwohnerversammlungen für
Einwohner der Ortsgemeinden Isert, Eichelhardt, Idelberg, Racksen mit Nassen und
Volkerzen geladen. Bei diesen Versammlungen wurden den zahlreich erschienenen
interessierten Bürgern zunächst Informationen aus der Vesammlung vom 29.11.2023
gegeben und anschließend rechtliche Aspekte der Unterbringung von Asylbegehrenden an
diesem Standort erläutert. Danach hatten die Einwohner die Möglichkeit, ihre Gedanken zu
diesem Projekt frei zu äußern und Anregungen für die Zielsetzung der Bürgerinitiative zu
geben. Bei beiden Versammlungen sprach sich die Bürgerinitiative erneut klar gegen Rechts
aus und plädierte für eine verantwortungsbewusste Integration, die sie hier leider nicht
gegeben sieht. Ausdrücklich wurde seitens der Bürgerinitiative die Kooperationsbereitschaft
mit den Ortsgemeindebürgermeistern und –räten betont und angeboten.

Da im Vorfeld der Versammlungen von interessierten Bürgern der Wunsch an die
Bürgerinitiative herangetragen worden war, die Versammlungen als geschlossene
Gesellschaft für die Einwohner der betreffenden Ortsgemeinden zu veranstalten, hat die
Bürgerinitiative diesem Wunsch entsprochen. Die zuvor eingeladenen Pressevertreter von
AK-Kurier, SWR und Rheinzeitung wurden hierfür um Verständnis gebeten und die
Übermittlung dieser Pressemitteilung angekündigt.

Ziel der Bürgerinitiative ist, die Aufmerksamkeit der verantwortlichen Stellen auf 2 nach
Auffassung der Bürgerinitiative kritische Aspekte zu lenken, die eindeutig für die fehlende
Eignung des betreffenden Standorts für diese geplante Gemeinschaftsunterkunft sprechen:

  1. Menschenwürdige Unterbringung

    Die Unterbringung der Asylbegehrenden an diesem Standort widerspricht nach Auffassung
    der Bürgerinitiative in vielfacher Hinsicht den Mindestanforderungen, die an eine
    menschenwürdige Unterbringung der Asylbegehrenden zu stellen sind und kann daher nur
    als menschenunwürdig eingestuft werden. Missachtet werden in besonderer Weise die vom
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit (BMFSFJ)
    mit Unicef und anderen Partnern erarbeiteten Mindeststandards zum Schutz von
    geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
    (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/117472/7b4cb6a1c8395449cc26a51f407436d8/mind
    eststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenftendata.
    pdf).

    Zu diesen Mindeststandards gehören neben der Selbstverständlichkeit gesunder
    Wohnverhältnisse auch und gerade menschenwürdige, schützende und fördernde
    Rahmenbedingungen sowie die Mindeststandards für geflüchtete Menschen mit
    Traumastörungen, beispielsweise aus Kriegsgebieten geflohene Menschen. Sämtliche
    Aspekte können an dem geplanten Standort nicht geboten werden.

    Auch die von dem deutschen Institut für Menschenrechte formulierten Empfehlungen an die
    Länder, Kommunen und den Bund für die Umsetzung der menschenrechtlichen
    Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen werden nicht eingehalten.
    (https://www.institut-fuermenschenrechte.
    de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Policy_Paper_26_Menschenrechtlic
    he_Verpflichtungen_bei_der_Unterbringung_von_Fluechtlingen_01.pdf ).

    Das Institut für Menschenrechte spricht sich ausdrücklich dafür aus, Aufnahme- oder
    Gemeinschaftsunterkünfte nicht an Orten ohne vorhandene Infrastruktur einzurichten.
    Die mehr als 40 Asylbegehrenden in Isert ohne weitere Betreuung durch Behörden sich
    selbst zu überlassen, ist unzumutbar und unverantwortlich. Diese Art der
    menschenunwürdigen Unterbringung birgt zudem ein nicht zu unterschätzendes
    Konfliktpotential, das sowohl für Bewohner als auch Anwohner zu Gefährdungen führen
    kann.
  2. Zuteilung

    Hinzu kommt nach Auffassung der Bürgerinitiative die Problematik der fehlenden
    Anwendung von Zuteilungsschlüsseln wie dem Königsteiner Schlüssel für die Zuteilung von
    Asylbegehrenden bis zur Ebene der Ortsgemeinden. Das führt zu einer dramatischen
    Überforderung kleiner und bevölkerungsarmer Ortsgemeinden im Hinblick auf die
    Integration von Asylbegehrenden, wenn wie im Fall von Isert mehr als 40 Asylbegehrende
    einer Ortsgemeinde von 110 Einwohnern zugeordnet werden. Integration bzw. Betreuung
    auch durch die Bevölkerung vor Ort kann nur bei Berücksichtigung von
    Zumutbarkeitsgrenzen im Verhältnis von Asylbegehrenden zu Bevölkerungszahl geleistet
    werden.

    Zur Information: Bei der Verteilung der Asylbegehrenden vom Bund auf die Länder wird
    nach den Vorschriften des Asylgesetzes der Königsteiner Schlüssel angewendet. Dieser
    definiert die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Zuteilung der Asylbegehrenden nach
    der Leistungsfähigkeit der einzelnen Bundesländer. Er berücksichtigt zu 2/3 die durch die
    Steuereinnahmen definierte Finanzkraft des Landes, zu 1/3 die Bevölkerungszahl. Für die
    Verteilung im Landesinnern sind die Länder verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gibt es – im
    Gegensatz beispielsweise zu Nordrhein-Westfalen – keine gesetzliche Regelung eines
    Zuteilungsschlüssels auf die Kommunen. Es wird nach Auskunft der Behörden ausschließlich
    die Bevölkerungszahl als Zuteilungsschlüssel berücksichtigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit
    der Kommunen bleibt im Gegensatz zum Königsteiner Schlüssel unberücksichtigt. Die
    Verteilung auf die Ortsgemeinden folgt keinem Zuteilungsschlüssel.

    In diesem Sinn hat die Bürgerinitiative eine an den Landrat, Kreistag und den
    Verbandsgemeindebürgermeister gerichtete Petition der Einwohner der Ortsgemeinden
    Eichelhardt, Isert, Idelberg, Racksen mit Nassen und Volkerzen erarbeitet, mit der folgende
    Forderungen gestellt werden:
    • Prüfung und Feststellung, dass die Örtlichkeit Gemarkung Isert Flur 4 Flurstück
      201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch
      Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise
      ungeeignet ist
      und
    • Anwendung eines die Zumutbarkeit definierenden Zuteilungsschlüssels (z.B.
      Königsteiner Schlüssel) bis zur Ebene der Ortsgemeinden.
      Anlässlich der Einwohnerversammlungen haben bereits zahlreiche Einwohner die Petition
      mit ihrer Unterschrift unterstützt. Interessierte Bürger, die bisher die Petition noch nicht
      unterzeichnet haben, können sich an die Bürgerinitiative wenden unter www.buerger-eh.de
      oder sich an der Online-Petition beteiligen unter
      https://www.change.org/p/stoppen-der-menschenunw%C3%BCrdigen-unterbringung-von-asylbegehrenden